Kennzeichnung und Registrierung von Katzen

Von Eva Volk/SAMT e.V. Moritz sitzt in sich zusammengefallen vor einem Mehrfamilienhaus. Als ein Pärchen heimkommt, steht er mit letzter Kraft auf und maunzt kläglich. Erschrocken knien die Leute sich hin und streicheln den jammernden Kater. Er ist klapperdürr, jeder Knochen steht spitz hervor. Als Tierfreunde sehen die Leute nicht weg, sondern nehmen den geschwächten Kater erstmal mit.

So mancher hat es schon erlebt, dass er plötzlich beim Spaziergang oder im heimischen Garten eine Katze findet, die er noch nie gesehen hat. Vielleicht hat sie sich nur verlaufen oder ist aus der Wohnung entkommen und kennt sich nicht aus. Im schlimmsten Fall ist das Tier verletzt oder offensichtlich krank.

Streunerkatze
Foto: shotput@pixabay

Der Finder ist verpflichtet den Fund unverzüglich gem. §§ 965 ff. BGB bei der in der jeweiligen Gemeinde zuständigen Stelle zu melden. Das ist in den meisten Fällen das jeweilige Ordnungsamt. Weitere Informationen findet man hierzu im Internetauftritt der Gemeinden.

De facto haben die meisten Gemeinden – insbesondere bei Katzen – stillschweigend die weitere Handhabung an die jeweiligen Tierschutzvereine vor Ort übertragen. Bei diesen bzw. dem zuständigen Tierheim ist der Finder verpflichtet, das Fundtier abzugeben. Im Nordkreis Düren gehen entsprechende Notrufe häufig bei SAMT e.V. ein.

So auch im Fall von Moritz. Abgesehen von der Tatsache, dass das Tier ohne Frage krank war, stellte sich die Frage, wem es gehörte. Leider ergab die Überprüfung hinsichtlich Tätowierung oder Chip, wie so oft in solchen Fällen, dass beides nicht vorhanden war. Das erschwert es natürlich enorm, das Zuhause eines Fundtieres zu ermitteln. Solange dies nicht auf die Schnelle möglich ist, wird zunächst die Unterbringung und medizinische Versorgung des Tieres sichergestellt, bevor z.B. via Internet die Suche nach dem Besitzer ausgeweitet wird.

Die Mehrzahl der Gemeinden im Kreis Düren hat in den letzten Jahren nicht nur eine Kastrationspflicht für Katzen eingeführt, sondern auch eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Hinsichtlich der Wichtigkeit von Kastrationen mag ein Bewusstseinswandel in der Bevölkerung allmählich einzusetzen, nicht jedoch bei der Kennzeichnung. Da hört man schon mal Sätze wie: „Das tue ich diesem alten Tier nicht mehr an“.

Warum nicht? Ein kleiner Piecks und schon ist der Chip samt unverwechselbarer Identifikationsnummer im Schulterbereich der Katze gesetzt. Das gilt natürlich auch für Hunde. Registriert man sein Tier dann mit dieser Nummer bei Tasso oder Findefix, kann das Tier immer dem Besitzer zugeordnet werden. Selbiges gilt für eine Tätowierung, die allerdings nur – weil schmerzhaft – bei narkotisierten Tieren gemacht wird, z.B. im Rahmen der Kastration. So ist sichergestellt, dass man sein Tier, falls es entläuft oder verunfallt, wieder zurückbekommt und man erspart sich womöglich schlaflose Nächte, die man mit der Suche nach dem Tier verbringt.

Natürlich sind Tätowierung oder Chip mit Kosten verbunden, aber das geliebte Familienmitglied sollte jedem das eigentlich wert sein.

Im Fall von Moritz konnten aufmerksame Nachbarn dabei helfen, ihn wieder in sein Zuhause zu bringen.

SAMT möchte eindringlich an alle Katzen- und Hundehalter appellieren, ihre Tiere kennzeichnen zu lassen und zu registrieren unter www.tasso.net und/oder www.findefix.com. Dann ist mit Sicherheit deutlich häufiger ein Happy End für Tier und Besitzer möglich.

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