Fangaktionen zur Katzenkastration

Aktive Umsetzung der neuen Katzenschutzverordnung des Kreises Düren

Katze in Lebendfalle
Foto: Irene Launer-Hill

Von Eva Volk/SAMT e.V. Die neue Katzenschutzverordnung des Kreises Düren ist am 15. Januar 2020 in Kraft getreten. Im Wesentlichen dient sie laut Verordnungstext „dem Schutz von freilebenden Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden, die auf eine hohe Anzahl dieser Katzen innerhalb des Kreisgebiets zurückzuführen sind“.

Besitzer von weiblichen Katzen lassen diese zumeist schon aus Eigennutz kastrieren, da ein Wurf Katzenbabys versorgt und ein neues Zuhause gefunden werden müsste. Besitzer von unkastrierten Katern tragen besonders zum Elend herrenloser Katzen bei, denn diese Kater zeugen Nachkommen, ohne dass ihr Besitzer es jemals erfährt oder sich um diese kümmern müsste. Ihr Leiden ist vorprogrammiert, sie verelenden wegen Futtermangel und nicht behandelter Krankheiten.

Alle Streuner stammten irgendwann von Stubentigern ab.

Katzenbesitzer werden von der Verordnung verpflichtet, ihre Tiere nicht nur kennzeichnen und registrieren zu lassen, sondern bei unkontrolliertem Freigang fortpflanzungsunfähig zu machen, d.h. kastrieren zu lassen. Genauso wichtig ist, dass die Verordnung festlegt, dass aufgegriffene, freilebende Katzen, d.h. solche, die nicht oder nicht mehr von einem Menschen gehalten werden, durch vom Veterinäramt berechtigte Tierschutzvereine einer Kastration zugeführt werden dürfen.

Seit Inkrafttreten der Verordnung konnte SAMT e.V. schon rund 20 freilebende Katzen und Kater, die keinem Besitzer zuzuordnen waren, kastrieren lassen. Erfreulicherweise wird der Verein dabei durch einen Betrag aus dem Kreishaushalt unterstützt, den der Kreistag genehmigt hat. Weniger erfreulich ist, dass der Betrag schon vor Ostern aufgebraucht sein wird, aufgrund der hohen Anzahl an unkastrierten „Wilden“.

Durchschnittlich stehen jährlich bei SAMT rund 100 dieser Kastrationen von freilebenden Katzen an. Die Kosten für Kastrationen von weiblichen Katzen und Katern differieren erheblich. Bei 100 Tieren, hälftig Katzen und Kater, ist von Kosten von rund 8.000 € auszugehen. Hinzu kommen noch die Kosten für die Bekämpfung von Parasiten, sowie für die Behandlung von Verletzungen. Dies kann leider nicht ansatzweise vom Kostenbeitrag des Kreises gedeckt werden. Hier ist SAMT e.V. dringend auf Spenden angewiesen, um das bewältigen zu können. In diesem Jahr haben sich aufgrund der neuen Katzenschutzverordnung bereits so viele Menschen, die verwilderte Katzen füttern, gemeldet, dass wir unbedingt neue Gelder dafür benötigen, um das auch weiterhin alles abarbeiten zu können.

Nur selten ist unter den freilebenden Tieren eines, bei dem der ursprüngliche Besitzer ausfindig gemacht werden kann. Umso wichtiger auch die Kennzeichnung und Registrierung bei TASSO e.V. oder FINDEFIX Deutscher Tierschutzbund.

Katze in Lebendfalle
Foto: Irene Launer-Hill

Der Ablauf einer Fangaktion stellt sich wie folgt dar:

In der Regel melden Anwohner eine oder mehrere unbekannte Katzen, die sich in ihrem Umfeld immer wieder zeigen oder auch von ihnen gefüttert werden. Häufig auch solche in offenkundig schlechter Verfassung. Zunächst werden dann der Zeitraum der Beobachtungen und das allgemeine Verhalten der Tiere in allen Details abgefragt. Bei zugänglichen Tieren wird durch ein Vereinsmitglied eine vorhandene Tätowierung oder ein Chip vor Ort überprüft, das Ordnungsamt wird informiert, im Internet der Fund veröffentlicht und – toi toi toi – der Besitzer ausfindig gemacht. Ist dieser nicht ausfindig zu machen, werden die Tiere bei einer Pflegestelle aufgenommen und es wird ein neues Zuhause für sie gesucht.

Für unzugängliche Tiere wird an einer wettergeschützten Stelle eine Lebendfalle aufgestellt und mit Futter bestückt. Die Falle wird in kurzen Zeitabständen regelmäßig überprüft. Sobald eine Katze die Falle ausgelöst hat und festsitzt, wird diese abgedeckt und mit Katze zum Tierarzt gebracht. Dort wird dann Tätowierung oder Chip geprüft. Im Regelfall ist leider keine Kennzeichnung vorhanden, sodass das Tier kastriert, gekennzeichnet und registriert wird. Verletzungen und Parasiten werden behandelt.

War das Tier tatsächlich „wild“ und sprechen keine ernsthaften Verletzungen dagegen, kann es sich über Nacht in einem gesicherten Transportkorb von Narkose und Operation erholen. Nach der Kastration kann das Tier nach tierärztlicher Freigabe wieder freigelassen werden. Alles andere wäre für verwilderten Katzen eine Qual. Die Entlassung in die Freiheit erfolgt nach Maßgabe des Kreises Düren an der Stelle, an welcher die Katze gefunden wurde. Dort lebt sie, dort kennt sie sich aus und weiß, wo Futter zu finden ist.

Die kreisweite Katzenkastrationspflicht wird hoffentlich endlich dazu führen, dass immer mehr Katzen im Kreis Düren kastriert werden und so immer weniger von ihnen leiden müssen.

Hilfen für Katzenhalter mit geringem Einkommen

Immer wieder scheitert die Kastration von Katze oder Kater am Geldbeutel der Besitzer. Wer finanziell in Not ist, also Bezieher von Wohngeld oder Unterstützung nach SGB II oder SGB XII, bekommt Hilfe von SAMT e.V. Jülich oder der Tierschutzstiftung Kreis Düren. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an eine der beiden Organisationen.

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