Neuerungen rund um den Tierschutz

Von SAMT e. V. Für den Tierschutz haben sich in jüngster Zeit zwei in finanzieller Hinsicht positive Entwicklungen ergeben.

  • Kreishaushalt 2017

Am 19.07.2017 wurde von der Bezirksregierung Köln der vom Kreistag Düren verabschiedete Haushalt genehmigt.

Im Bereich Tiergesundheit/Tierschutz wurden 10.000 Euro eingeplant. Diese sollen an die Tierschutzorganisationen im Kreis Düren ausgezahlt werden, zum Zwecke der Kastration freilebender Katzen. SAMT freut sich, wieder dazu beitragen zu können, weiteres Tierelend zu verhindern.

  • Gebührenordnung für Tierärzte

Mit Wirkung vom 27.07.2017 hat das Bundeskabinett die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) geändert. Erstmals nach neun Jahren erfolgte eine Anpassung der Gebührensätze. Im Wesentlichen wurden die Gebühren pauschal um 12 % angehoben. Dies ist mit Sicherheit für manchen Tierhalter problematisch.

Nichtsdestotrotz wurde etwas, gerade aus Tierschutzsicht, viel Bedeutenderes festgelegt:

Mit der GOT-Erhöhung tritt zugleich eine Sonderregelung für Tierschutzvereine in Kraft: Für Katzenkastrationen freilebender Katzen darf der GOT-Einfachsatz unterschritten werden. Somit ist es den Tierärzten erlaubt, legal Sonderpreise für diese Kastrationen mit gemeinnützigen Tierschutzorganisationen zu vereinbaren. Bei freilebenden Katzen handelt es sich um Nachkommen von früher privat gehaltenen Tieren, die mittlerweile ohne erkennbaren Besitzer leben.

Die oben genannten Gelder des Kreises Düren für die Kastration von freilebenden Katzen könnten so aufgrund der wegfallenden Preisbindung für deutlich mehr Tiere reichen – hier müssten nun die Tierärzte des Kreises Düren ein Einsehen haben und den Tierschutz nach Kräften unterstützen.

SAMT e.V. Jülich hat die ersten Gespräche aufgenommen und auch bereits positive Rückmeldungen erhalten.

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